Paket  "Bildung und Teilhabe"

 

 

Mehr Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder aus dem Rhein-Neckar-Kreis!

 

Seit 2011 haben Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem 2. oder 12. Buch Sozialgesetzbuch, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, einen Rechtsanspruch auf Teilhabe und Bildungsförderung. Von den Leistungen können auch Kinder aus einkommensschwachen Familien, deren Einkommen und Vermögen zur Deckung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe nicht ausreicht, profitieren. Hilfebedürftigen Eltern werden neue Möglichkeiten eröffnet, die Zukunftschancen ihrer Kinder zu verbessern. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist so konzipiert, dass diese Förderung direkt den Kindern zu Gute kommt. Das Bildungs- und Teilhabepaket setzt daher auf Sach- und Dienstleistungen.

 

Umfangreichere Informationen zum Thema sowie Formulardownloads finden Sie → hier!